Hafen- und Platzordnung

Wir wünschen unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt auf unserem Vereinsgelände.

Um diesen frei von Zwischenfällen zu gewährleisten gelten folgende Regeln:

  • Fahren Sie im Bereich der Steganlagen nur im Schritttempo und vermeiden Sie Sog und Wellenschlag.
  • Befestigen Sie Ihr Boot bei Ihrer Ankunft nur an unserem ausgewiesenen Gästesteg.
  • Melden Sie Ihre Ankunft bei einem Vorstandsmitglied oder dem Hafenmeister an.
  • Bitte vertäuen Sie Ihr Boot an dem Ihnen zugewiesenen Liegeplatz. Seemännisch mit geeigneten Leinen und Fendern, da Sie für Schäden selbst haften müssen.
  • Elektrische Leitungen zwischen einem Elektroverteiler und Ihrem Boot müssen den VDE 0100 Teil 721 entsprechen. Bei längerer Abwesenheit ist die Verbindung zu   trennen.
  • Für alle anlegenden Boote muss eine Bootshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der Nachweis dafür muss auf Wunsch dem Vorstand erbracht werden.
  • Die Steganlagen sowie die sonstigen Einrichtungen des 1. MBC Bamberg sind schonend zu behandeln. Eventuelle Schäden sind unverzüglich dem Vorstand oder   dem Hafenmeister zu melden.
  • Ablassen von Abwasser und die Benutzung der Seetoiletten sowie das Einbringen von Fremdstoffen in das Gewässer ist zu unterlassen
  • Ölwechsel im Stegbereich ist grundsätzlich verboten. Verunreinigungen sind sofort dem Vorstand oder dem Hafenmeister zu melden.
  • Abfallentsorgung nur für Gastlieger: Abfälle bitte getrennt in den Mülleimern am WC-Container entsorgen. Clubmitglieder, Land- und Wasserlieger müssen ihren Müll zu Hause entsorgen.
  • Halten Sie die Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr und 23:00 bis 7:00 Uhr ein.
  • Den Anweisungen des Vorstands bzw. des Hafenmeisters ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Freie Bootsplätze (z.B. wegen Urlaub) von Mitgliedern oder Jahresliegern sind dem Hafenmeister zu melden, damit dieser diese Plätze im Interesse des Clubs vergeben kann.
  • Das Vereinsgelände ist mit Kraftfahrzeugen nur in Schrittgeschwindigkeit zu befahren.
  • Die Kraftfahrzeuge von Gästen sind auf dem zugewiesenen Parkplatz innerhalb des Geländes abzustellen.
  • Hunde sind an der Leine zu führen, Gassi gehen ist nur außerhalb des Geländes zulässig. Wir bitten aber die dort aufgestellten Warntafeln zu beachten.

Mit der Zuweisung eines Liegeplatzes erkennt jeder Liegeplatzinhaber und dessen Besatzung die Hafen- und Platzordnung an.